Ausländische Diplome und Weiterbildungstitel anerkennen lassen

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Ausländische Weiterbildungstitel und Diplome

Wer einen ausländischen Fachzahnarzttitel führt (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie oder rekonstruktive Zahnmedizin) kann diesen entweder anerkennen lassen oder einen eidgenössischen Titel erwerben.

Wer einen ausländischen Fachzahnarzttitel führt (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie oder rekonstruktive Zahnmedizin) kann diesen entweder anerkennen lassen oder einen eidgenössischen Titel erwerben. Fachzahnarzttitel aus den Staaten der EU oder der EFTA können anerkannt werden. Fachzahnarzttitel aus allen anderen Staaten können nicht anerkannt werden. Wer einen solchen Weiterbildungstitel führt, kann nur einen vergleichbaren eidgenössischen Titel erwerben. Andere Weiterbildungstitel (wie Kinderzahnmedizin, Endodontologie usw.) können nicht anerkannt werden.

Anerkennung von Fachzahnarzttiteln aus dem EU- oder EFTA-Raum

Je nachdem, welchen Fachzahnarzttitel Sie führen, wird er entweder automatisch oder nicht automatisch anerkannt. Fachzahnarzttitel in Kieferorthopädie und Oralchirurgie werden automatisch anerkannt. Fachzahnarzttitel in Parodontologie und in Rekonstruktiver Zahnmedizin können anerkannt werden, aber sie werden nicht automatisch anerkannt.

Kieferorthopädie und Oralchirurgie: Automatische Anerkennung

Fachzahnarzttitel in Kieferorthopädie und Oralchirurgie aus dem EU- oder EFTA-Raum können automatisch anerkannt werden. Um eine solche Anerkennung zu erlangen, müssen Sie Ihren Weiterbildungstitel der Medizinalberufekommission MEBEKO – Weiterbildungstitel EU/EFTA zur Anerkennung vorlegen. Verfügen Sie über einen Titel, der nicht aus dem EU- oder EFTA-Raum stammt, aber in einem Staat des EU- oder EFTA-Raums anerkannt wurde, dann können Sie bei der MEBEKO die indirekte Anerkennung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Parodontologie und Rekonstruktive Zahnmedizin: Nicht automatische Anerkennung

Fachzahnarzttitel in Parodontologie und Rekonstruktiver Zahnmedizin aus dem EU- oder EFTA-Raum können anerkannt werden, aber sie werden nicht automatisch anerkannt. Das bedeutet, dass zuerst geprüft wird, ob Ihr Weiterbildungstitel gleichwertig ist zu einem vergleichbaren Fachzahnarzttitel in der Schweiz. Stattdessen können Sie auch den eidgenössischen Titel erwerben, indem Sie die Weiterbildung, die Sie im Ausland erworben haben , an die Weiterbildung in der Schweiz anrechnen lassen.

Weiterbildungstitel in Endodontologie, Kinderzahnmedizin, Orale Implantologie, Präventive und Restaurative Zahnmedizin und allgemeine Zahnmedizin: keine Anerkennung

Weiterbildungstitel in Endodontologie, Kinderzahnmedizin, oraler Implantologie, Präventiver und Restaurativer Zahnmedizin und allgemeiner Zahnmedizin sind privatrechtlicher Natur und können nicht anerkannt werden.

Weiterbildungstitel übrige Staaten

Wenn Sie einen Weiterbildungstitel führen, der nicht von einem EU- oder EFTA-Staat ausgestellt wurde, dann kann dieser Weiterbildungstitel nicht anerkannt werden. Sie können aber einen eidgenössischen Titel erwerben. Um diesen zu erwerben, müssen Sie die Weiterbildung in der Schweiz absolvieren und die entsprechende Prüfung ablegen. Dazu können Sie Teile ihrer Weiterbildung, die Sie im Ausland absolviert haben, an die schweizerische Weiterbildung anrechnen lassen. Das können Sie auch machen, wenn Sie einen Weiterbildungstitel führen, der zwar von einem EU- oder EFTA-Staat ausgestellt wurde, der aber nicht automatisch anerkannt wird – das ist bei Parodontologie und Rekonstruktiver Zahnmedizin der Fall.

Antrag um Anrechnung einer ausländischen Weiterbildung, die nicht anerkannt werden kann

Sie reichen dem Büro für zahnmedizinische Weiterbildung einen Antrag um Anrechnung Ihrer Weiterbildung ein. Diesem Antrag beilegen müssen Sie insbesondere das detaillierte Weiterbildungsprogramm, das Sie absolviert haben, und das Weiterbildungsreglement, das gültig war, als Sie die Weiterbildung absolviert haben. Hinzu kommen eine Kopie des oder der Diplome, die Sie erlangt haben, ein Lebenslauf unter besonderer Angabe der beruflichen Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet und weitere Dokumente, die helfen können, Ihre Ausbildung und Erfahrung zu beurteilen. Das Büro für zahnmedizinische Weiterbildung verfügt daraufhin, welche Teile Ihrer Weiterbildung angerechnet werden können.

Auch wenn Teile Ihrer Weiterbildung angerechnet werden können, heisst das nicht, dass Sie Zugang zu einer Weiterbildungsstätte erhalten. Es bedeutet lediglich, dass Sie die anrechenbaren Teile Ihrer Weiterbildung in der Schweiz nicht noch einmal absolvieren müssen. Ob Sie als weiterzubildende Person von einer Weiterbildungsstätte zugelassen werden, ist Sache der Weiterbildungsstätte.

Um auf diesem Weg einen eidgenössischen Weiterbildungstitel erwerben zu können, müssen Sie ausserdem die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für den Erwerb dieses Weiterbildungstitels nötig sind. Diese Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Weiterbildungsreglementen für Fachzahnärzte oder den Weiterbildungsreglementen für die Weiterbildungsausweise. Wesentlich ist insbesondere die Bedingung, dass Sie über ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom in Zahnmedizin verfügen.

Weiterbildungstitel in Endodontologie, Kinderzahnmedizin, oraler Implantologie, präventiver und restuarativer Zahnmedizin und allgemeiner Zahnmedizin

Weiterbildungstitel in Endodontologie, Kinderzahnmedizin, oraler Implantologie, präventiver und restaurativer Zahnmedizin und allgemeiner Zahnmedizin sind privatrechtlicher Natur und können nicht anerkannt werden.