Parodontologie

Kurzbeschrieb der Fachgesellschaft für Parodontologie (SSP)

Die Schweizerische Gesellschaft für Parodontologie (SSP) wurde 1971 gegründet. Die SSP hat zur Zeit über 565 Mitglieder aus der ganzen Schweiz und aus dem Ausland. Die Gesellschaft fördert die Parodontologie in Öffentlichkeit, Praxis, Klinik, Lehre und Forschung. Zur Erreichung dieser Ziele dienen ihr:

  • Fachtagungen und Fortbildungskurse
  • Informationsmedien
  • Spezialkommissionen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und Fachgruppen sowie der Schweizerischen Zahnärzte Gesellschaft (BZW der SSO).

Weitere Informationen über unsere Fachgesellschaft findet man unter www.parodontologie.ch

Innerhalb der SSP ist die Weiterbildungskommission (WBK) zuständig für die Weiterbildung zu Fachzahnärzten für Parodontologie. Die WBK überwacht die Ausbildungsprogramme. Sie entscheidet über die Zulassung der Fachzahnarztkandidaten zur Prüfung und führt diese Prüfungen durch. Sie stellt Anträge an den Vorstand SSP, der diese an die vom Bund gemäss Gesetz (MedBG) beauftragte Weiterbildungsorganisation (SSO) weiterleitet.

Allgemeine Informationen über die Tätigkeit des Fachzahnarztes in Parodontologie

Der Fachzahnarzt für Parodontologie beschäftigt sich mit der Behandlung der erkrankten Hart- und Weichgewebe (d.h. Kieferknochen und Schleimhaut) am Zahn und an oralen Implantaten. Die Tätigkeit umfasst die diagnostischen und therapeutischen Massnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen des Parodonts (d.h. Gingivitis und Parodontitis) und der Hart- und Weichgewebe am Implantat (d.h. peri-implantäre Mukositis und Peri-Implantitis). Die Implantat-Zahnmedizin sowie die Durchführung von plastisch-ästhetischen Massnahmen zur Wiederherstellung der Kaufunktion und Ästhetik am Zahn und Implantat stellen ebenfalls wichtige Teile der Tätigkeit dar.

Kurzbeschrieb der Ausbildung zum Fachzahnarzt

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 3 Jahre nach einem abgeschlossenen Zahnmedizinstudium. Sie erfolgt im Rahmen eines strukturierten Programms vollamtlich (mindestens 80%) an einer anerkannten Weiterbildungsstätte (Universität).

Die Ausbildung beinhaltet das Erarbeiten fundierter theoretischer und praktischer Kenntnisse, die klinische Tätigkeit und eine Forschungsaktivität in einem Teilgebiet der Parodontologie oder einem ihrer Grenzgebiete. Der zeitliche Rahmen basiert auf ca. 3900 Weiterbildungsstunden, die anteilmässig wie folgt gegliedert sind:

  • Seminarien, Tutorien und Fallpräsentationen 15%
  • Patientenbehandlung 50%
  • Forschung 30%
  • Lehre 5%

Während der Weiterbildung finden Qualifizierungsgespräche (Zwischenprüfungen) statt.

Wenn der Kandidat u.a. die folgenden Bedingungen erfüllt, wird er zu einer mündlichen Schlussprüfung zugelassen:

  • Der Kandidat muss zwei wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiete der Parodontologie oder einem ihrer Grenzgebiete vorweisen. Der Bewerber muss wenigstens bei einer der beiden Arbeiten als Erstautor auftreten. Die Publikationen müssen zum Zeitpunkt der Begutachtung in Zeitschriften veröffentlicht oder zum Druck angenommen sein, die einem “Peer review”-Verfahren unterliegen.
  • Der Kandidat muss einen Operationskatalog führen, der dokumentiert, dass die chirurgischen Techniken der Parodontologie und Implantatzahnmedizin durchgeführt worden sind.
  • Eine vollständige Dokumentation über die parodontale Behandlung von acht Patienten.

Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Dokumente und Reglemente verwiesen.

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