Weiterbildungsausweis in Allgemeiner Zahnmedizin

Weiterbildungsausweis in allgemeiner Zahnmedizin: was ist das?

Der Weiterbildungsausweis in allgemeiner Zahnmedizin kann auch erlangt werden, indem Kandidatinnen und Kandidaten 10 Falldarstellungen einreichen. Die Fälle stammen aus sämtlichen Bereichen der Zahnmedizin und beinhalten alle mit der Behandlung zusammenhängenden Schritte, also auch Budget und Rechnungsstellung. So können nicht nur Kompetenz und Wissen beurteilt werden, sondern auch, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine kostengünstige und angemessene Therapie gewählt hat. Die Fälle werden durch den Fachausschuss WBA allgemeine Zahnmedizin beurteilt. Er setzt sich zusammen aus Allgemeinpraktikern und Spezialisten, die in Privatpraxen, Kliniken und Universitäten tätig sind. Wird dieser Weg gewählt, so muss vorab ein entsprechendes Gesuch an den Fachausschuss gestellt werden.

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit WBA in allgemeiner Zahnmedizin verfügen über grosse Erfahrung und Sicherheit in Diagnose und Therapie. Sie erkennen die häufigsten zahnmedizinischen Erkrankungen, Verletzungen und Notfälle und behandeln sie auf hohem Niveau.

Die Weiterbildung und die darauf aufbauende Fortbildung beinhalten Bereiche wie Praxisadministration, Budgetplanung und Betriebsführung. So sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit WBA in allgemeiner Zahnmedizin nicht nur fachlich kompetent, sondern gewährleisten auch eine effiziente Praxis, die sich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert.

Erwerb des WBA in allgemeiner Zahnmedizin

Wer den Weiterbildungsausweis in allgemeiner Zahnmedizin erwerben will, besucht während mindestens drei Jahren eine strukturierte Nachdiplomausbildung in verschiedenen zahnmedizinischen Fachbereichen an Universitätskliniken oder in SSO-zertifizierten Weiterbildungspraxen.

Der Weiterbildungsausweis in allgemeiner Zahnmedizin kann auch erlangt werden, indem Kandidatinnen und Kandidaten 10 Falldarstellungen einreichen. Die Fälle stammen aus sämtlichen Bereichen der Zahnmedizin und beinhalten alle mit der Behandlung zusammenhängenden Schritte, also auch Budget und Rechnungstellung. So können nicht nur Kompetenz und Wissen beurteilt werden, sondern auch, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine kostengünstige und angemessene Therapie gewählt hat. Die Fälle werden durch den Fachausschuss WBA allgemeine Zahnmedizin beurteilt. Er setzt sich zusammen aus Allgemeinpraktikern und Spezialisten, die in Privatpraxen, Kliniken und Universitäten tätig sind. Wird dieser Weg gewählt, so muss vorab ein entsprechendes Gesuch an den Fachausschuss gestellt werden.

Stets auf dem neuesten Stand

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit WBA in allgemeiner Zahnmedizin müssen sich – über die generelle Fortbildungspflicht hinaus – durch zusätzliche regelmässige Fortbildung auf dem neusten Stand halten, und das in allen möglichen Bereichen der Zahnmedizin.

Weiterbildungspraxis für allgemeine Zahnmedizin

Die Weiterbildungspraxis ist eine von der SSO anerkannte private Praxis, die durch ihren Leiter, sein Team und ihre Infrastruktur in der Lage ist, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in allgemeiner Zahnmedizin weiterbilden möchten, umfassend zu betreuen. Dazu muss die Weiterbildungspraxis die Anforderungen der SSO erfüllen und die Erfüllung regelmässig nachweisen.

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